Wer ist Bürger
Der Bürger als Individuum ist Träger von Rechten und Pflichten im Staat – nicht bloß Teil einer Masse, sondern verantwortliches Mitglied der Demokratie
Bürger sind alle Mitglieder eines Staates, die durch ihre Staatsbürgerschaft gleichermaßen mit Rechten und Pflichten ausgestattet sind – etwa die Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Sie bilden den tragenden Bestandteil der staatlichen Gemeinschaft. Als Bürger haben sie gemeinsame Bedürfnisse wie Gesundheitsversorgung, Bildung, Sicherheit oder gleichberechtigte Behandlung.
Schon in der Antike – im alten Griechenland – erkannte man die Bedeutung der Bürgerschaft: Freiheit bedeutete dort stets auch Verantwortung gegenüber sich selbst und den Mitbürgern. Die Väter der Demokratie wussten, dass das Funktionieren einer republikanischen Ordnung von der Bereitschaft jedes Einzelnen abhing, sich den für alle geltenden Gesetzen zu unterordnen.
Doch Bürgerschaft bedeutet mehr, als Teil einer staatlichen Masse zu sein. Jeder Bürger ist zugleich ein Individuum, ausgestattet mit unveräußerlicher Würde, Rechten und persönlicher Verantwortung. Eine Demokratie kann nur dann hochwertig sein, wenn sie nicht allein die abstrakte „Bürgerschaft“ schützt, sondern auch das Individuum als Fundament der Volkssouveränität stärkt.
Das Projekt „Bürger-Individuum“ knüpft genau hier an: Es fordert, dass Bürger nicht auf die Rolle bloßer Konsumenten oder Teil einer anonymen Masse reduziert werden, sondern als handelnde Individuen wirksame Mittel an die Hand bekommen, ihre Rechte – insbesondere ihre Verbraucherrechte – selbstbestimmt, schnell und ohne finanzielle Hürden durchzusetzen.
Wer ist Einzelbürger
Der Einzelbürger oder das Individuum ist die Grundlage der Demokratie: Nur wenn jeder Einzelne seine spezifischen Rechte wirksam durchsetzen kann, bleibt die Volkssouveränität stark und die Demokratie hochwertig.
Ein Einzelbürger ist ein einzelner Mensch – eine natürliche Person – der vom Staat als eigenständiger Träger von Rechten und Pflichten anzusehen ist. Im Unterschied zur anonymen Masse innerhalb der Bürgerschaft besitzt jedes Individuum spezifische Bedürfnisse und Probleme, die nicht notwendigerweise mit denen anderer übereinstimmen. Dazu zählen individuelle Konflikte mit staatlichen Institutionen oder mit privaten juristischen Personen wie Telekommunikationsunternehmen, Banken, Krankenhäusern, Arztpraxen oder Werkstätten – Situationen, die eine maßgeschneiderte und wirksame Lösung erfordern.
Bereits im antiken Griechenland war klar: Demokratie ist kein Selbstläufer. Sie muss von jeder Generation neu gelernt, gelebt und durch die aktive Beteiligung der Individuen gestaltet werden. Mehr als jedes andere politische System hängt eine hochwertige Demokratie von der Stärke, Beteiligung und Selbstbestimmung des Einzelnen ab.
Rudolf von Jhering formulierte 1872 prägnant:
„Eine Nation ist schließlich nur die Summe aller einzelnen Individuen, und wie die einzelnen Individuen fühlen, denken, handeln, so fühlt, denkt, handelt die Nation.“
Und er warnte: „Zeigt sich das Rechtsgefühl der Einzelnen, wie es in den Verhältnissen des Privatrechts Gelegenheit hat sich zu betätigen, lahm, stumpf, apathisch, findet es wegen der Hemmnisse, welche ungerechte Gesetze oder schlechte Einrichtungen ihm entgegensetzen, keinen Spielraum, sich zu entfalten und zu kräftigen…“
Quelle: Jhering, Rudolf von. Der kampf um’s Recht. S.72 und 73, Verlag Wien, Manz. 1872
Das Privatrecht – und in besonderer Weise das Verbraucherrecht als Spezialisierung des Privatrechts – bildet damit eine entscheidende Schule für die politische Entwicklung eines Volkes. Denn hier entscheidet sich im Alltag, ob der Einzelne tatsächlich seine Rechte wahrnehmen und durchsetzen kann.
Wenn Verbraucher in Abhängigkeit oder Gefügigkeit gedrängt werden, verliert die Demokratie ihre Grundlage: die Stärke des Individuums. Deshalb müssen die Verbraucherrechte im Sinne der Individuen reformiert und gestärkt werden – als konkrete Ausprägung der Menschenrechte und als Garant für Würde, Autonomie und demokratische Qualität.
Gleichheit
Gleichheit vor dem Recht darf nicht vom Geldbeutel abhängen – Verbraucherrechte müssen so durchsetzbar sein, dass jedes Individuum unabhängig von seiner finanziellen Lage wirksam geschützt ist.
Der Staat erwartet und verlangt von jedem Individuum, dass es die geltenden Rechte und Gesetze befolgt. Doch zwischen dem Grundsatz „Recht haben“ und der Realität „Recht bekommen“ klafft eine erhebliche Lücke. In Problemsituationen mit juristischen Personen werden Individuen häufig in einer extrem schwachen Position gehalten – oftmals absichtlich durch hohe Kosten, komplexe Verfahren und strukturelle Hürden.
Die vom Staat garantierte Gleichheit vor dem Recht erweist sich in der Praxis als unvollständig. Je mehr finanzielle Mittel ein Individuum besitzt, desto besser kann es seine Rechte tatsächlich durchsetzen – sowohl gegenüber dem Staat selbst als auch gegenüber Unternehmen oder anderen juristischen Personen, die gegen Verbraucherrechte verstoßen. Juristische Personen leisten gegenüber finanziell starken Individuen meist geringen Widerstand, während einkommensschwache Verbraucher strukturell benachteiligt bleiben.
Moses Mendelssohn schrieb 1784:
„Die Aufklärung, die den Menschen als Menschen interessiert, ist allgemein ohne Unterschied der Stände; die Aufklärung des Menschen als Bürger betrachtet, modifiziert sich nach Stand und Beruf.“
Quelle: Mendelssohn, M. (2004): Über die Frage: Was heißt Aufklären? In: Bahr, E.: Was ist Aufklärung? Thesen und Definitionen. Stuttgart, S. 3–8
Diese Einsicht gilt auch heute noch: Gleiche Rechte entfalten ihre Wirkung erst dann wirklich, wenn sie unabhängig von Stand, Beruf oder finanzieller Lage wirksam durchgesetzt werden können.
Das Projekt „einzelbuerger-stäerken“ setzt genau hier an. Es will das Kräfteverhältnis zwischen juristischen Personen und natürlichen Personen – den Bürgern als Verbraucher – gerechter gestalten. Nur wenn die Gewaltenteilung im Sinne der Freiheit, Gleichheit und Menschenrechte auch für das Individuum wirksam arbeitet, kann eine Demokratie ihrem Anspruch gerecht werden.
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