Im deutschen Demokratieverständnis nehmen Verbraucherinnen und Verbraucher häufig nicht die Rolle eines Souveräns ein, obwohl die Demokratie formal auf der Idee der Bürgerbeteiligung basiert. Vielmehr werden sie in der Praxis oft als nachrangige Akteure wahrgenommen – „Begleiterscheinungen“ staatlicher Ordnung –, insbesondere wenn ihre Rechte verletzt werden.
Empirisch lässt sich dies etwa an folgenden Punkten verdeutlichen:
- Rechtsdurchsetzung: Verbraucherrechte werden zwar gesetzlich garantiert (z. B. durch das BGB, das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz oder EU-Richtlinien), jedoch führen langwierige Verfahren, hohe Kosten und unklare Zuständigkeiten häufig dazu, dass Verbraucher nur eingeschränkt Schutz erfahren.
- Institutionelle Struktur: Verbraucherschutzverbände existieren in vielfältigen Ausprägungen, wirken für Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch oft undurchsichtig. Zudem konzentrieren sich viele dieser Verbände in erster Linie auf den Schutz der breiten Masse, wodurch individuelle Anliegen teilweise nur begrenzt berücksichtigt werden.
- Bürokratische Hürden: Viele staatliche Stellen sehen Verbraucher zunächst als „zu regulierende Zielgruppe“, nicht als gleichberechtigte Anspruchsträger.
Interpretation: Die Demokratie zeigt hier eine Lücke zwischen formaler Rechtsordnung und gelebter Praxis. Zwar existiert ein normativer Anspruch auf Souveränität des Bürgers, doch im Alltag erleben Verbraucher häufig, dass ihre Rechte nur begrenzt wirksam geschützt werden. Dies kann als strukturelle Diskrepanz zwischen Ideal und Realität demokratischer Teilhabe verstanden werden.
Schlussfolgerung: Um eine authentische, bürgerzentrierte Demokratie zu stärken, wäre es nötig, die Rolle des Verbrauchers als gleichberechtigten Rechtsträger sichtbarer zu machen und die Durchsetzung seiner Rechte effektiv zu unterstützen – etwa durch niedrigschwellige Beschwerdewege, unabhängige Ombudsstellen oder gut ausgestattete Verbraucherschutzorganisationen.
Diese Lücke zwischen formaler Rechtsordnung und gelebter Praxis zeigt: Zwar besteht ein normativer Anspruch auf Souveränität des Bürgers, doch im Alltag erleben Verbraucher häufig, dass ihre Rechte nur begrenzt wirksam geschützt werden.
Genau aus diesem Grund müssen wir – die Einzelnen in Deutschland – gemeinsam handeln. Wer nicht selbst kämpfen kann oder will, kann seine demokratische Kraft anderen zur Verfügung stellen, etwa unserem Projekt. Es gibt viele Einzelne, die kämpfen wollen, denen aber Zeit oder Energie fehlt oder die innerlich resigniert haben. Diese Menschen können unserem Projekt ihre quasi „Vollmacht“ zum Kämpfen übertragen. Dadurch unterstützen sie uns aktiv: Ihre Interessen werden vertreten, Petitionen erhalten zusätzliche Kraft, sie können mitzeichnen und verlangen, dass diese Mitzeichnungen veröffentlicht werden. So wird ihre Stimme sichtbar, ihre Anliegen werden gebündelt und erhalten ein echtes Gewicht – auch wenn sie selbst nicht aktiv auf allen Ebenen kämpfen können.
Wenn Legislative, Judikative und Exekutive ebenso wie die Wirtschaft erkennen, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher geschlossen hinter uns stehen, wird entspfrechendes Handeln unvermeidlich. Gemeinsam schaffen wir reale Chancen auf Gerechtigkeit und wirksamen Verbraucherschutz auf Ebene der/des Einzelnen.
Wir können zeigen, dass Widerstand nicht länger zwecklos ist. Mit gebündelter Kraft kämpfen wir für den Einzelnen in der Masse – mit tatsächlichen Erfolgsaussichten. Es liegt an uns, unsere Situation zu verbessern und Staat wie Wirtschaft endlich konsequent zum Handeln zu bewegen.