DSGVO erschwert den Schutz
Verbraucherdaten sind so wertvoll wie Diamanten. Unternehmen tun alles, um an sie zu gelangen. Doch sind die Verbraucher wirklich ausreichend geschützt – oder hat der Staat sie den Datensammlern überlassen?
Zwar gibt es Datenschutzgesetze, doch in der Praxis tragen die Verbraucher die Hauptlast. Sie müssen sich mühsam aus den Fallen trickreicher Unternehmen befreien. Anstatt alle Angebote standardmäßig im Sinne des Datenschutzes in einen Opt-out-Zustand zu setzen – also zunächst keine Datennutzung ohne ausdrückliche Zustimmung – erlaubt der Staat, dass Unternehmen mit undurchsichtigen Methoden arbeiten.
Verbraucher werden durch komplexe Einwilligungsprozesse, versteckte Häkchen und manipulative Design-Tricks (sogenannte Dark Patterns) regelrecht dazu gebracht, ihre Daten preiszugeben – oft ohne es wirklich zu wollen oder zu verstehen.
Statt die Interessen der Bürger konsequent zu schützen, ermöglicht die aktuelle Gesetzgebung, dass Unternehmen ihre Profitinteressen über das Recht auf Privatsphäre stellen. Das Ergebnis: Verbraucher verlieren die Kontrolle über ihre Daten – und der Staat schaut zu.
Untenstehend finden sich leicht zugängliche Beispiele von Unternehmen, die es den Verbrauchern noch schwerer machen, ihre Daten zu schützen – obwohl das bereits eine Herausforderung für sich ist.
Man fragt sich unweigerlich: Sehen Datenschützer das nicht? Warum handeln sie nicht proaktiv im Interesse der Verbraucher? Oder warten sie etwa darauf, dass erst einzelne Betroffene eine Beschwerde einreichen?
Der Staat überträgt dem Verbraucher die gesamte Verantwortung, sich durch komplexe Datenschutzrichtlinien, verwirrende Einwilligungsprozesse und schwer auffindbare Opt-out-Möglichkeiten zu kämpfen. Die Folge: Viele resignieren. Statt ihre Rechte einzufordern, ziehen sich Verbraucher zurück – nicht aus Desinteresse, sondern aus Überforderung.
Es wäre nur konsequent, wenn alle datenbezogenen Angebote standardmäßig auf „Opt-out“ gestellt würden, sodass Nutzer aktiv zustimmen müssten, wenn sie ihre Daten freigeben möchten. Doch stattdessen erlaubt der Gesetzgeber Unternehmen, mit raffinierten Methoden die Einwilligung zu erschleichen – auf Kosten der Transparenz, Fairness und des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung.
https://www.swyrl.tv
Die Zeitung TAZ handelt ganz korrekt. Hier ist Wertschätzung gegenüber jedem einzelnen Verbraucher von Anfang an spürbar.
https://taz.de
https://www.phoenix.de
Phoenix handelt ganz korrekt. Wenn der Verbraucher es möchte, kann er einwilligen. Alles ist von vorne hereis auf „aus“, also, im Opt-Out-Zustand. Hier ist Wertschätzung gegenüber jedem einzelnen Verbraucher von Anfang an spürbar.
www.faz.net
www.zeit.de
www.sueddeutsche.de
Beispiele und Belege für problematische Datenschutzpraktiken („Dark Patterns“, Cookie-Banner usw.)
- Dark Patterns und Wettbewerbsrecht
– Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet irreführende und aggressive Geschäftspraktiken – also auch Dark Patterns. Verbraucherportal Bayern
– Ein aktuelles Urteil des OLG Bamberg: Bei einem Online-Ticketbuchungssystem wurde festgestellt, dass Kunden mehrfach und in aggressiver Weise zum Abschluss einer Versicherung gedrängt wurden. Kombination aus nagging (ständiges Erinnern) + Framing wurde als unzulässige Praxis gewertet. Verbraucherportal Bayern - Cookiewalls / „Accept‑or‑pay“-Banner
– Es gibt Studien, z. B. “Thou Shalt Not Reject: Analyzing Accept‑Or‑Pay Cookie Banners on the Web”, die zeigen, wie manche Websites entweder verlangen, Cookies zu akzeptieren oder ein kostenpflichtiges abonnementfreies Erlebnis zu wählen. arXiv
– Diese Praxis benutzt Tracking intensiv – Webseiten mit solchen Bannern haben im Schnitt deutlich mehr Drittanbieter- und Tracking-Cookies als andere. arXiv - Probleme mit Consent‑Gestaltung allgemein
– Eine Studie stellte fest, dass viele Cookie-Banner „nudging“ betreiben: z. B. vorab gesetzte Häkchen, Gestaltung, die das Akzeptieren der Cookies einfacher erscheinen lässt als das Ablehnen. arXiv+1
– In Deutschland warnen Verbraucherschützer, dass viele Banner ablehnenswerte Optionen verstecken, schwer zugänglich machen oder schlicht nicht klar informieren. datenschutz-praxis.de+2
Frankreich ist beim Datenschutz in der Praxis oft verbraucherfreundlicher
- 🇫🇷 Frankreich setzt die DSGVO konsequenter durch,
besonders im Bereich Einwilligung, Cookies und Transparenz. - 🇩🇪 Deutschland hat zwar hohe Standards auf dem Papier,
aber in der Praxis ist vieles inkonsequent, langsam oder zu unternehmensfreundlich. - Frankreich geht konkreter gegen manipulative Designs vor,
die Nutzer*innen zu einer Zustimmung drängen sollen.
Konkrete Beispiele für Frankreichs strengere Praxis
- Cookie-Verstöße
Die CNIL verhängte hohe Strafen gegen:- Google (150 Mio. €) und Facebook (60 Mio. €) wegen manipulativer Cookie-Banner (kein gleichwertiger „Ablehnen“-Button).
- Begründung: Nutzer*innen mussten sich durch mehrere Ebenen klicken, um zu widersprechen. Das verletzt die DSGVO.
- Klare Regeln für Website-Betreiber
Die CNIL hat konkrete Richtlinien veröffentlicht, wie ein rechtssicherer Cookie-Banner aussehen muss – inkl. Fristen für Umsetzung und Prüfungen.
In Deutschland fehlen oft solche klaren, einheitlichen Anforderungen. - Dark Patterns verboten
Frankreich verbietet ausdrücklich manipulative Gestaltung in Einwilligungs-Bannern, z. B.:- farblich hervorgehobenes „Zustimmen“
- versteckte Ablehn-Optionen
- voreingestellte Zustimmungen
In Frankreich werden die Verbraucher als Beucher von Unternehmenswebseiten respektvoller behandelt.
Frankreich vs. Deutschland im Datenschutz
