Wer in Deutschland als Einzelner um grundlegende Ansprüche kämpfen muss, aber nicht über die finanziellen Mittel verfügt, scheitert oft nicht am Recht selbst, sondern an dessen faktischer Unerreichbarkeit. Diese traurige Realität zeigt sich besonders im Verbraucherschutz: Sobald gegen die Verbraucherrechte eines Einzelnen verstoßen wird und die Problemlösung durch die juristische Person – sei es aus Inkompetenz, durch nachlässige Service-Mitarbeiter oder absichtlich aus Vergeltung, weil der Verbraucher sich zur Wehr setzt – erschwert wird, spürt der Bürger, dass das Recht zur bloßen Fassade und die Demokratie zur reinen Rhetorik verkommt.
Diese Alltagsrealität verschärft sich zunehmend, da nun häufig Personalmangel als Rechtfertigung für mangelhaften Service angeführt wird, wodurch viele Probleme bagatellisiert werden können. Während der Einzelne weiter geschwächt wird, setzen juristische Personen ihre alten Praktiken unbeirrt fort.
Wenn der Staat die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Rolle als Verbraucher weiterhin ohne reale Möglichkeit zur Gegenwehr lässt, bleibt Freiheit ein Versprechen, das sich nur die Starken erfüllen können.
Eine echte Demokratie beweist sich nicht nur an der Existenz von Rechten, sondern an der Gleichheit ihrer Durchsetzbarkeit. Es reicht nicht, dass die Gesetze auf dem Papier für alle gelten – der Staat ist verfassungsrechtlich verpflichtet, sicherzustellen, dass auch die Schwächsten dieselben Mittel und denselben Schutz genießen können wie wirtschaftlich Mächtige, institutionell Privilegierte oder der Staat selbst, wenn ihre Rechte verletzt werden. Gerechtigkeit ist kein Marktgut, sondern ein Grundpfeiler der demokratischen Ordnung – und ohne gleiche Rechtsdurchsetzung gibt es keine echte Gleichheit vor dem Gesetz, die Demokratie verliert ihren inneren Gehalt und das Recht verkommt zur formalen Hülle ohne reale Wirkung.
Ohne tatsächliche Gleichheit und Qualität der Rechtsdurchsetzung verliert die Demokratie ihre Substanz – und das Recht verkommt zur Hülle ohne Inhalt
Das demokratische Versprechen endet nicht mit der Gewährung formaler Rechte. Es erfüllt sich erst, wenn alle Bürgerinnen und Bürger – unabhängig von sozialem Status, Herkunft oder wirtschaftlicher Macht – in der Lage sind, ihre Rechte wirksam, gleichberechtigt und mit hoher juristischer Qualität durchzusetzen.
Dies ist nicht nur eine moralische Forderung, sondern ein verbindlicher rechtlicher Anspruch, der sich sowohl aus nationalem Verfassungsrecht als auch aus internationalen Menschenrechtsstandards ergibt.
👉 Artikel 3 des Grundgesetzes garantiert Gleichheit vor dem Gesetz,
👉 Artikel 20 GG bindet alle staatliche Gewalt an Recht, Gerechtigkeit und demokratische Teilhabe.
👉 Artikel 6 der EMRK* sichert das Recht auf ein faires Verfahren – zugänglich, unabhängig, öffentlich und in angemessener Zeit.
👉 Artikel 7 und 8 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte betonen den gleichen Schutz durch das Gesetz und einen effektiven Rechtsschutz bei Verletzungen.
Diese Normen verpflichten den Staat, aktive Vorkehrungen zu treffen, damit nicht nur die Reichen, die Wirtschaft oder der Staat selbst, sondern auch die Schwächsten in der Gesellschaft ihre Rechte mit gleicher Wirkung und gleicher Qualität durchsetzen können. Wo dies nicht gewährleistet ist, wird das Recht zur Fassade und Demokratie zur bloßen Rhetorik, hinter der ungleiche Machtverhältnisse weiter bestehen.
In der Praxis in Deutschland aber bleibt dieses Versprechen oft uneingelöst. Denn in vielen gesellschaftlichen Bereichen ist der Zugang zum Recht keine Selbstverständlichkeit, sondern eine Frage der Ressourcen, des Mutes – und der Machtverhältnisse.
Besonders deutlich zeigt sich diese Schieflage im Verhältnis zwischen individuellen Bürgern – etwa als Verbraucherinnen und Verbraucher – und mächtigen juristischen Personen wie Konzernen, Organisationen aus dem Medizinbereich, Versicherungen, Banken oder staatlichen Behörden.
Für viele bleibt der Zugang zum Recht theoretisch – sie fügen sich aus Ohnmacht, Abhängigkeit oder Angst vor Konsequenzen, weil sie wissen, dass sie es sich kaum leisten können, mächtigen Akteuren offen zu widersprechen, wenn sie auf staatliche Leistungen, Arbeitsplätze oder auf Dienstleistungen von quasi-monopolistischen Unternehmen oder von jenen angewiesen sind, die über starke Interessensvertretungen im Staat verfügen.
Rechtsschutz wird damit zu einem Privileg derjenigen, die ihn sich leisten können – während andere in Gehorsam, Anpassung oder stiller Resignation verharren müssen, um überhaupt eine Chance auf Problemlösung zu wahren.